Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Tickets sowie Gutscheinen von City Illusion
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Fall eines Onlinekaufs von Tickets für Audio Virtuelle Stadtführungen, die von der City Illusion GmbH (Nachfolgend CIL) veranstaltet und/oder durchgeführt werden. 1.2 Mit der Abgabe eines Angebotes zum Online-Ticketkauf (vgl. Ziff. 2.2 Satz 2) stimmt der Käufer den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen der CIL zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen, erkennt der Käufer als nicht einbezogen an. Dies gilt auch, wenn die CIL denselben nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Handelsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Kunden und dessen Annahme durch die CIL zustande.
2.2 Das Angebot des Kunden wird durch Absendung seiner Ticketbestellung nach Wahl des Bezahlmodus durch Anklicken des „OK"- Ikons erklärt. Der Zugang des Angebotes erfolgt mit Eingang der Bestellung auf den aufgeschalteten Buchungsplattformen oder offiziellen Verkaufsstellen von CIL.
2.3 Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Versendung einer Bestätigungsmail durch die Buchungsplattform gegenüber dem Käufer oder dem Verkauf eines Tickets durch die offiziellen Verkaufsstellen.
2.4 Der Bestätigungsmail ist eine digitale Wiedergabe der Buchungsbestätigung und eines Vouchers im Dateiformat “PDF” angehängt oder beim Kauf bei einer offiziellen Verkaufsstelle wird ein Ticket ausgehändigt.
3. Anforderungen and die CIL
3.1 Die CIL ist dem Käufer zur Zusendung einer digitalen Bestätigung im Format „pdf" verpflichtet oder Aushändigung eines Tickets durch die Verkaufsstellen, welche folgende Informationen enthält: - Bezeichnung der bestellten Führung(en) / Time Slots - Anzahl der Personen, die Teilnehmen sowie ggf. einschlägige Kriterien für die Preisbemessung (Erwachsene, Kinder etc.) - Datum und Zeitpunkt - Bestätigung, die die bereits erfolgte Bezahlung der Tickets dokumentiert Angehängt an die Buchungsbestätigung ist ein Voucher, der in Kurzform die Teilnahmeberechtigung dokumentiert und einen QR – Code zur digitalen Kontrolle hat.
3.2 Die CIL ist zur einmaligen Zulassung der Teilnahme derjenigen Person(en) an einer Führung verpflichtet, die sich zu Beginn einer Führung oder dem vereinbarten Startzeitpunkt durch ein insgesamt lesbares Ticket gem.
3.1 legitimieren.
Sofern mehrere Ausdrucke eines digitalen Tickets gem. Ziff. 3.1 existieren, ist die CIL zur einmaligen Nutzung des Vouchers von derjenigen Person verpflichtet, die sich zu Beginn einer Führung oder des Time-Slots an erster Stelle durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren. Die Verpflichtung zur Teilnahme ohne Legitimation eines insgesamt lesbaren Tickets gem. Ziff. 3.1 besteht auch dann nicht, wenn ein Kaufvertrag gem. Ziff. 2 wirksam zustande gekommen und der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gem. Ziff. 4.1 nachgekommen ist. Die CIL ist n/icht zur Ersatzbeschaffung eines Tickets verpflichtet, das dem Käufer nach Zugang der Bestätigungsmail nebst Anhang (Ziff. 2.3/2.4) abhandengekommen ist. Das gleiche gilt für Tickets, welche bei Zürch Tourismus gekauft wurden und abhandenkamen.
3.3 Die inhaltliche Gestaltung einer Führung, auch der digitalen Führung, obliegt alleine der CIL. Sofern die CIL eine Änderung von Inhalten für sachdienlich oder aus anderen Gründen für notwendig hält, ist ihr dies jederzeit möglich und erfüllt sie mit der Vermittlung der Teilnahme an in dieser Weise geänderten Führungen ihre vertraglichen Verpflichtungen.
3.4 Die CIL ist nicht verpflichtet, mit dem Beginn einer Führung oder des Zeitfensters auf verspätete Käufer eines Online-Tickets zu warten. Die Führungen beginnen pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt. Die CIL ist nicht verpflichtet, einen verspäteten Käufer eines Tickets zu der bereits begonnenen Führung zu geleiten.
3.a Zusätzliche Regelung Gutscheinverkauf
3a.1. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahre ab Ausstellungsdatum, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Ablauffrist aufgedruckt ist oder eine anderweitige schriftliche Vereinbarung über den Zeitraum der Einlösung getroffen wurde.
3a.2. Bei Gutscheinen besteht kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Veranstaltung. Die Teilnahme hängt vielmehr davon ab, dass die CIL für die betreffende Veranstaltung noch freie Kapazitäten zur Verfügung hat. Über die Verfügbarkeit kann sich der Kunde bei im Internet oder in der Tourist Information Zürich informieren.
3a.3. Online erworbene Gutscheine sind spätestens nach einem Jahr nach Erwerb einlösbar.
4. Pflichten des Käufers
4.1 Der Käufer ist zur Bezahlung des Kaufpreises der von ihm bestellten Tickets verpflichtet. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Er gilt mit Zahlungseingang auf den Buchungsplattformen oder Verkaufsstellen der CIL als entrichtet.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für eine Wiedergabe und einen Ausdruck der digitalen Wiedergabe des Tickets erforderlich sind. Zu diesen zählt: - die Verfügbarkeit eines pdf-readers, - Ausdruck in Originalgröße (100%) - Oder mitbringen des digitalenVouchers auf dem mobilen Gerät - Oder mitbringen des ausgehändigten Tickets der Verkaufstellen
4.3 Der Käufer ist verpflichtet, für eine Lesbarkeit des QR-Codes auf dem gem. Ziff. 3.1 zur Verfügung gestellten Tickets bei Teilnahme an der Führung Sorge zu tragen. Insbesondere ist er verpflichtet, jede Art von Verschmutzungen und/oder Beschädigung des QR-Codes zu vermeiden und einen lesbaren Ausdruck zu gewährleisten.
4.4 Der Käufer ist verpflichtet, einen Weiterverkauf von Tickets gem. Ziff. 3.1 zu unterlassen und die Voucher wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem Missbrauch vorzubeugen.
4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf seinem Ticket gem. Ziff. 3.1 befindlichen Angaben unverzüglich nach Zugang der Bestätigungsmail gem. Ziff. 2.3 zu überprüfen und inhaltliche Abweichungen von seiner Bestellung (insbes. Führung/Besuchstag/Kartenzahl /Preisermäßigungen) der CIL innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Bestätigungsmail mitzuteilen. Geht der CIL innerhalb dieser Frist keine Beanstandung zu, gilt der Inhalt des Tickets als vereinbarter Vertragsgegenstand. Änderungen werden erst nach erneuter Bestätigung wirksam.
4.6 Dem Käufer ist bekannt, dass es sich bei den Führungen der CIL um Führungen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel handelt. Die Teilnahme erfordert daher das Tragen wetterfester Kleidung und geeigneten Schuhwerks. Der Käufer ist verpflichtet, sich während der Teilnahme angemessen zu verhalten um die Gefahr von Gesundheits- und/oder Beschädigungen für sich und andere sowie von mitgeführtem Eigentum insbesondere Schäden an den Virtual Reality Brillen entgegenzuwirken. Direkte Einstrahlungen des Sonnenlichtes auf die Linse der VR Brille sind zu vermeiden, denn sie können die Brille permanent beschädigen.
5. Rücktrittsrecht / Rückabwicklung / Widerruf
5.1Die CIL ist berechtigt, von einem Vertrag zur Teilnahme an einer Führung zurückzutreten, wenn der für eine Führung verpflichtete Guide erkrankt ist und ein Ersatz trotz entsprechender Bemühungen nicht verpflichtet, werden kann, und/oder wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung einer Führung nur unter einer Steigerung von Gefahren für die Teilnehmer zulassen, und/oder in sonstigen Fällen der Unmöglichkeit der zu erbringenden Leistung und in Fällen höherer Gewalt und/oder in Fällen offensichtlicher Preisirrtümer. Ebenso kann die CIL von einem Vertrag zur Teilnahme an der digitalen Führung zurücktreten, wenn aus technischen Gründen die Durchführung unmöglich ist. Die CIL wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die Führung nicht durchgeführt wird und einen bereits bezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.
5.2 Der Käufer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücknahme von Vouchern.
5.3 Die CIL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Führungen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel stattfinden. Die Teilnahme kann daher mit körperlichen Anstrengungen verbunden sein und erfordert das Tragen passender Kleidung und passenden Schuhwerks. Ein Rücktrittgrund in Fällen, in denen ein Ticketkäufer vor Ort erkennt, dass er solche körperlichen Anstrengungen nicht bewältigen kann oder möchte, oder dass seine Kleidung/sein Schuhwerk für die Teilnahme an einer Führung unpassend ist, ist nicht gegeben.
5.4 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn er zum Besuchstag kein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 3.1 bei sich führt und ihm aus diesem Grunde der Zutritt zu einer Ausstellung/die Teilnahme an einer Führung oder die Ausgabe von Geräten für die Mixed-Reality-Zeitreise verweigert wird.
6. Kommerzielle Rechte und Urheberrechte
6.1 Die Inhalte der Internetseite des Online-Shops, sowie die ihr zugrundeliegende Software sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Webseiten genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind ggf. als gewerbliche Schutzrechte geschützt.
6.2 Die CIL behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehenden Rechte vor. Dies gilt insbesondere für eine unzulässige Nutzung von im Online-Shop veröffentlichen Texten, Bildern und des Designs der Seite des Online-Shops. Jede in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der CIL.
7. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
7.1 Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus Geschmacksgründen oder wegen Nichtgefallenssind ausgeschlossen.
7.2 Die CIL haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. In diesem Zusammenhang erkennt der Käufer an, dass es sich beim Bewegen im öffentlichen Raum, nicht um besonders geschützte Bereiche handelt. Die Teilnahme erfolgt daher auf eigene Gefahr des Käufers. Die CIL haftet nicht für Schäden, die durch ein Verhalten des Käufers verursacht sind, welches seinen Pflichten gem. Ziff. 4.6 zuwiderläuft.
7.3 Die CIL haftet nur für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Die Regelung gem. Ziff. 7.2 Abs. 2 gilt entsprechend.
7.4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers gegen CIL wegen Mangelhaftigkeit der Leistung oder wegen einer sonstigen Pflichtverletzung der Stiftung beträgt ein Jahr.
8. Datenschutz
Datenschutzrechtliche Informationen sind auf der Webseite www.cityillusion.com abrufbar unter der Rubrik "Datenschutzerklärung".
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Zürich.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für die Kunden ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streit Zürich. CIL ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
9.3 Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Zürich, Schweiz genannt.
10. Finale Bestimmung
10.1 Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und darüber hinaustatsächlich gewolltem Ergebnis am näc